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Informationen zum Übertritt

In Bayern gilt nach wie vor das dreigliedrige – allerdings durchlässige – Schulsystem. Dies bedeutet, dass eine erste Laufbahnentscheidung für Ihr Kind bereits während der vierten Jahrgangstufe getroffen werden muss. Allerdings ist diese nicht in Stein gemeißelt. Durch das vorhandene durchlässige System gibt es viele Wege zum dem jeweiligen gewünschten Abschluss zu kommen.

Ausschlaggebend für die verschiedenen Schularten ist der erreichte Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der vierten Klasse, das Anfang Mai ausgehändigt wird. Die Noten der drei Fächer sind gleichberechtigt.

Grundsätzlich gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Übertritt auf das Gymnasium ohne Probeunterricht nach der vierten Klasse möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können das Gymnasium nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.
  • Bis zur Durchschnittsnote 2,66 ist ein Übertritt auf die Realschule ohne Proble möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können die Realschule nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.

Im November jeden Schuljahres wird ein ausführlicher Informationsabend zu diesem Thema von Vertretern der verschiedenen weiterführenden Schularten veranstaltet. Den Termin finden Sie, sobald er der Grundschule bekannt ist, im Terminkalender auf dieser Homepage.

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